Dekanatssynode

Die Dekanatssynode ist das “Parlament” des Dekanats und oberstes Leitungsgremium. Sie tagt 2x im Jahr und trifft dort alle wichtigen Entscheidungen und beschäftigt sich mit aktuellen Themen.

 

Welche Aufgaben hat die Dekanatssynode?

lt. Dekanatsbezirksordnung (DBO) §7

  • die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander und mit den übergemeindlichen Diensten im Dekanatsbezirk zu fördern,

  • kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit zu vertreten,

  • über das Gemeindeleben, die evangelische Unterweisung, die Diakonie und alle weiteren kirchlichen Arbeitsfelder Erfahrungen auszutauschen und Anregungen zu geben und die Zusammenarbeit zu fördern,
  • Projekt- und Dienstgruppen für besondere Aufgaben einzusetzen,
  • um die Fortbildung, insbesondere der ehrenamtlichen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen, besorgt zu sein,
  • über die Bildung einer Konferenz der Einrichtungen und Dienste (§ ELKBDBO § 44) zu entscheiden,über den Faktor der Grundzuweisung an die Kirchengemeinden im Rahmen des innerkirchlichen Finanzausgleichs zu beschließen.
  • Die Dekanatssynode beschließt über den Haushaltsplan und die Jahresrechnung des Dekanatsbezirks sowie über die Höhe der Umlagenanteile der Kirchengemeinden am Haushalt des Dekanatsbezirks. Sie kann Kollekten für besondere Aufgaben des Dekanatsbezirks anordnen. Sie kann die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Jahresrechnung auf den Dekanatsausschuss übertragen.
  • Die Dekanatssynode kann Anfragen an die Kirchenvorstände, das Pfarrkapitel und den Dekanatsausschuss richten. Die Beschlüsse der Dekanatssynode sind von diesen Gremien zu behandeln.
  • Der Landeskirchenrat kann alle oder einzelne Dekanatssynoden auffordern, Fragen von allgemeinkirchlicher Bedeutung zu behandeln.
  • Die Dekanatssynode kann Anträge an den Landeskirchenrat und die Landessynode richten. Der Dekanatssynode ist hierauf ein Bescheid zu erteilen.
  • Die Dekanatssynode kann Angelegenheiten des Dekanatsbezirks durch Satzung regeln. Die Zuständigkeit für den Erlass von Satzungen, die die Benutzung von Einrichtungen des Dekanatsbezirks regeln, kann auf den Dekanatsausschuss übertragen werden.

Wer ist Mitglied in der Dekanatssynode?