Kirchensteuer und Kirchgeld

Vielen Dank für Ihre Kirchensteuer!

Mit den Einnahmen aus der Kirchensteuer können Landeskirche und Kirchengemeinden den Großteil ihrer Aufgaben finanzieren. Dazu zählen neben der Seelsorge u.a. die Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Seniorenangebote, Hilfe für Bedürftige, Diakonie, Entwicklungsdienst, Kirchenmusik und mehr. Die Vielfalt ist groß! Mit der Kirchensteuer – rund 65 Prozent der Gesamteinnahmen der bayerischen Landeskirche – wird diese Fülle wichtiger Dienste und Angebote möglich. So bleibt Kirche lebendig und gibt Unterstützung im Großen wie im Kleinen: Für Sie, Ihre Familie, Ihre Nachbarn, Ihre Kirchengemeinde.

Die Kirchensteuer ist ein am Einkommen orientierter Mitgliedsbeitrag der evangelisch-lutherischen Kirche. Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach den individuellen Einkommensverhältnissen. Das heißt, wer weniger verdient, zahlt weniger Steuern und damit auch weniger Kirchensteuer. Wer mehr verdient, unterstützt die evangelische Kirche mit einem höheren Beitrag.

Für alle Kirchenmitglieder übernehmen die staatlichen Finanzämter die Erhebung der Kirchenlohnsteuer. Die Kirchenlohnsteuer wird dann an die drei kircheneigenen Steuerämter in Bayreuth, Nürnberg und Augsburg-München weitergereicht und dort verwaltet. Die kircheneigenen Steuerämter sind zudem für die Festsetzung und Erhebung der Kircheneinkommensteuer, der Kirchengrundsteuer, des besonderen Kirchgelds sowie der Kirchenkapitalertragsteuer zuständig.

Wenden Sie sich für Fragen zur Kirchensteuer bitte an das für das Donaudekanat Regensburg zuständige Kirchensteueramt Nürnberg:

Kirchensteueramt Nürnberg
Lorenzer Platz 10a
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 / 244 32 - 0
Fax: 0911 / 244 32 - 80
E-Mail: Ev.KistA.Nuernberg@elkb.de
Internet: http://kirchensteueramt.de/nuernberg/

 

 

Vielen Dank für Ihr Kirchgeld für Ihre eigene Kirchengemeinde!

Wussten Sie, dass Sie in Bayern 1% weniger Kirchensteuer als im Rest Deutschlands zahlen? Zum Ausgleich gibt es das „Allgemeine Kirchgeld“. Es wird von den Kirchengemeinden direkt erhoben und kommt zu 100% der Arbeit vor Ort zugute. Das Kirchgeld beträgt, nach Einkommen gestaffelt, zwischen 5 und 120 Euro pro Jahr. Wer Einkünfte unter 10.908 Euro brutto im Jahr bezieht (Freibetrag 2023), kann sich für das jeweilige Jahr von der Zahlpflicht befreien lassen.

Bitte beachten Sie: Die Kirchgeldzahlung ist Pflicht! Sie ist ein Teil der Kirchensteuer, also keine freiwillige Spende! Sie können aber sowohl die Kirchensteuer als auch das Kirchgeld in voller Höhe bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.

Für weitere Informationen zum Kirchgeld wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro Ihrer eigenen Kirchengemeinde. Kontaktinfos finden Sie hier auf den Seiten des Donaudekanats oder über die Gemeindesuche der Evangelischen Kirche in Bayern.

 

Infos zum Kirchgeld in und um Regensburg: Auch in der Gesamtkirchengemeinde Regensburg - das sind die acht evangelisch-lutherische Kirchengemeinden im Stadtgebiet plus Bad Abbach - werden Sie jeweils nach Ostern um die Zahlung des Allgemeinen Kirchgelds gebeten. Damit ermöglichen Sie in Ihrer Heimat besondere Projekte oder Anschaffungen. Im jeweiligen Kirchgeldbrief finden Sie Informationen zu den aktuellen Projekten.

Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung immer den Verwendungszweck „Kirchgeld + Jahreszahl + Ihre persönliche Kirchgeld-Nummer" an. Diese Nummer finden Sie auf Ihrem persönlichen Überweisungsträger. Die Nummer ermöglichen damit die direkte Zuordnung der Überweisung zu Ihrer Person. Das spezielle Kirchgeldkonto der Gesamtkirchengemeinde Regensburg hat folgende IBAN: DE98 5206 0410 0101 6068 08.

Sie haben weitere Fragen zum Kirchgeld in Regensburg und Bad Abbach? Nutzen Sie unsere Kirchgeld-Hotlines über E-Mail oder Telefon/Fax:

E-Mail: kirchgeld.regensburg@elkb.de
Telefon: 0941 / 59202-59
Fax: 0941 / 59202-30